Mietwertgutachten

Mietwertgutachten

Wir überprüfen Mieten, Mieterhöhungen und die Umlegung von Sanierungskosten auf die Miete. Gerade auch im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse kommt es  bei Neuvermietungen zu verstärkten Nachfragen über die Ortsüblichkeit von Mieten. Vermehrt  wird auch eine Mietflächenberechnung gewünscht, da  Abweichungen von tatsächlich vorhandener Fläche zu im Mietvertrag genannter Fläche teils erheblich voneinander abweichen.  Waren in der Vergangenheit Fragen über die Höhe von Mieten oder Mieterhöhungen eher selten, haben sich diese durch die  Neuregelungen aktualisiert. 

Wohnflächenberechnung

Falls erforderlich oder gewünscht nehmen wir zur Erstellung unserer Mietwertgutachten eine Wohnflächenberechnung vor. Hierin wird zweifelsfrei dokumentiert, welche Größe die Wohnung hat bzw. wieviel vermietbare Fläche tatsächlich vorhanden ist. 

Ortsübliche Vergleichsmiete

Wenn die Wohnflächenberechnung erfolgt oder unstrittig ist, ermitteln wir als Basis für die Mietwertberechnung die ortsübliche Vergleichsmiete,  welche nach § 558 Abs. II BGB als „das übliche Entgelt, das in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder … geändert worden ist“, definiert ist.

Spezielle Faktoren

Nach Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fließen wohnungsspezifische Faktoren, wie Mikrostandort, Lage im Gebäude, Ausstattung und Zustand in das Gutachten ein. Hierbei können individuelle Faktoren einen hohen Einfluss auf den Mietwert haben, so dass Abweichungen von der ortsüblichen Miete nicht selten sind.  

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